rechtsberatung zur Geltendmachung von Forderungen
führung
von Verhandlungen mit den Schuldnern vor Einleitung der
Zwangsvollstreckung
verhandlungen und Abschluss von außergerichtlichen Vergleichen
zwecks Änderung der Verschuldungskonditionen
vollstreckunng ausländischer Forderungen (Geltendmachung von
Forderungen, die mit einem
Europäischen Vollstreckungstitel
bestätigt worden sind)
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