vertretung vor ordentlichen Gerichter jeder Instanz, vor dem
Obersten Gericht, vor den Verwaltungs- und
Disziplinargerichten
führung
von Verfahren mit einem untypischen Tatbestand, so wie der Fälle der
Gesetzlosigkeit (u.a. Rückzahlung
eines Teils von der überzahlten
Ausfertigungsgebühr für die Fahrzeugskarte), Führung der Fälle bzgl.
der Existenz der
rechtlichen oder sachlichen Hindernisse auf den
Immobilien (Hochspannungsmast und Linien, Trafostationen,
Wasserleitungen u. a.)
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